Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-25 Sch 3/11

Datum:
27.03.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenats
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-25 Sch 3/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0327.I25SCH3.11.00
 
Schlagworte:
Keine gesonderte Kostenentscheidung bei Anordnung des Vorsitzenden nach § 1063 Abs. 3 ZPO
Normen:
§§ 1063 Abs. 1 und 3, 707, 719, 732, 769; 916 ff. ZPO
Leitsätze:

Die Anordnung nach § 1063 Abs. 3 ZPO stellt keine verfahrensabschließende Entscheidung eines "Rechtsstreits" dar mit der Kostenfolge der §§ 91 ff. ZPO. Vielmehr handelt es sich um eine verfahrensbegleitende Entscheidung im Rahmen des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung, die ihre Wirkung mit Entscheidung in der Hauptsache verliert und keine gesonderte Kostenentscheidung zulässt.

 
Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin Erlass einer Kostenentscheidung zum Beschluss vom 08.11.2011 wird zurückgewiesen.Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
1 2 3 4 5 6 7 8
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank