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Oberlandesgericht Hamm, I-20 W 11/12

Datum:
11.04.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 W 11/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0411.I20W11.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 9 O 198/11
Schlagworte:
Berufsunfähigkeitsversicherung, Anfechtung, Rücktritt, Feststellungsklage
Normen:
§ 256 ZPO
Leitsätze:

Für eine isolierte Klage auf Feststellung, dass der Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag nicht durch Anfechtung und/oder Rücktritt erloschen ist, besteht auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, wenn der Versicherte behauptet, berufsunfähig zu sein, und deshalb Leistungsklage erheben könnte.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss der Zivilkammer IV des Landgerichts Detmold vom 13.02.2012 wird abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe bewilligt.

Ihm wird Rechtsanwalt C aus Hamm beigeordnet.

Raten aus Einkommen oder Vermögen werden nicht festgesetzt.

 
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