Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-20 U 180/11

Datum:
13.07.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-20 U 180/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0713.I20U180.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 18 O 16/11
Schlagworte:
Krankheitskostenversicherung, Ruhensversicherung, Anwartschaftsversicherung
Normen:
§ 178 h Abs. 2 Satz 3 VVG aF, § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG nF
Leitsätze:

1.

Erwirbt der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf Heilfürsorge während des Strafvollzugs wegen einer zeitigen Freiheitsstrafe, ist eine hierauf gestützte außerordentliche Kündigung der Krankheitskostenversicherung seitens des Versicherungsnehmers nach § 178 h Abs. 2 Satz 3 VVG aF/ § 205 Abs. 2 Satz 5 VVG nF. unwirksam.

2.

Der Versicherer ist nach Treu und Glauben zur Zurückweisung dieser außerordentlichen Kündigung verpflichtet, wenn aus den Umständen ersichtlich ist, dass es dem Versicherungsnehmer nur um die Befreiung von der Beitragsbelastung während des Eintretens der Heilfürsorge geht und nicht darum, auch für die Zeit nach der Haftentlassung den Krankenversicherungsschutz zu beenden. In diesen Fällen hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Umstellung auf eine Ruhensversicherung (Anwartschaftsversicherung) anzubieten.

 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das am 04.08.2011 verkündete Urteil der 18. Zivilkammer des Landgerichts Essen (Az 18 O 16/11) wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor des angefochtenen Urteils wie folgt gefasst wird:

Es wird festgestellt, dass der Krankenversicherungsvertrag mit der Nummer ###/#####/#### weder durch die bei der Beklagten am 25.09.2008 eingegangene Kündigung noch durch die Kündigung der Beklagten vom 13.11.2008 beendet worden ist, sondern fortbesteht.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Das angefochtene Urteil des Landgerichts Essen ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank