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Oberlandesgericht Hamm, I-15 Wx 251/11

Datum:
14.05.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 Wx 251/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0514.I15WX251.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Minden, 27 II 45/06
 
Tenor:

Die sofortige weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten zu 2) tragen die Gerichtskosten des Verfahrens der sofortigen weiteren Beschwerde sowie die dem Beteiligten zu 1) in dieser Instanz entstandenen außergerichtlichen Kosten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 14.000 € festgesetzt.

 
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