Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 87/11

Datum:
30.05.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 87/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0530.I15W87.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bielefeld, 3 III 40/10
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Standesamt der Stadt C wird angewiesen, dem vorgenannten Geburtseintrag folgenden weiteren Randvermerk beizuschreiben:

„Auf Anordnung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 30.05.2012

- 15 W 87/11) wird berichtigend vermerkt:

Der Vorname des Kindes lautet richtig: G“.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten beider Instanzen findet nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank