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Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 504/11

Datum:
11.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 504/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1011.I15W504.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Ibbenbüren, IB-4339 -18
Schlagworte:
Nachweis der Bevollmächtigung, Auflassung, gerichtlicher Vergleich
Normen:
BGB § 925 Abs. 1 S. 3, GBO § 29
Leitsätze:

Der Nachweis einer Bevollmächtigung zu einer Auflassung kann grundbuchverfahrensrechtlich durch ein gerichtliches Verhandlungsprotokoll geführt werden, das einen die Auflassung umfassenden Vergleichsabschluss beinhaltet.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

 

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Grundbuchamt zurückverwiesen.

 
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