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Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 383/11

Datum:
17.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 383/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0817.I15W383.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 5 T 163/11
 
Tenor:

Die Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Antrag des Beteiligten zu 1) vom 10.03.2011 als unbegründet zurückgewiesen wird.

Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Unter gleichzeitiger Abänderung der Wertfestsetzung des Landgerichts wird der Gegenstandswert für das Verfahren in beiden Instanzen auf 529,47 Euro festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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