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Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 291/12

Datum:
10.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 291/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1010.I15W291.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dorsten, 10 VI 91/11
Normen:
KostO § 103
Leitsätze:

Feststellung der Nachlasszugehörigkeit von Bankguthaben

Bei der Wertfestsetzung können Bankguthaben dem Nachlass zugerechnet werden, wenn sie mit dem erteilten Erbschein auf den Erben umgeschrieben wurden.

 
Tenor:

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

 

Der Wert des Nachlassverfahrens wird anderweitig auf 244.618,40 € festgesetzt.

 
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