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Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 266/12

Datum:
01.08.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 266/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0801.I15W266.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 15 IV 211/11
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

 

              Der Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

 

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.

 

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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