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Oberlandesgericht Hamm, I-15 VA 7/12

Datum:
27.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 VA 7/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0927.I15VA7.12.00
 
Schlagworte:
Vorauswahlliste für Zwangsverwalter
Normen:
GG Art. 12
Leitsätze:

Ein geeigneter Zwangsverwalter kann ohne Rückgriff auf eine Vorauswahlliste bestimmt werden; die Chancengleichzeit geeigneter Bewerber ist bei der im Einzelfall zu treffenden Auswahlentscheidung zu gewährleisten.

 
Tenor:

Der Bescheid vom 27.03.2012 wird aufgehoben, soweit es darin heißt, dass zurzeit beim Amtsgericht I kein Bedarf für die Beauftragung weiterer Zwangsverwalter bestehe.

 

Im Übrigen wird der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen.

 

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.

 

Der Gegenstandswert des Verfahrens wird im Umfang der Zurückweisung des Antrags auf 3.000,- € festgesetzt.

 
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