Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-11 W 42/12

Datum:
23.11.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-11 W 42/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1123.I11W42.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 25 O 351/11
Schlagworte:
Sicherungsverwahrung, Entschädigung
Normen:
Art. 5 Abs. 1 EMRK; Art. 34 GG; § 839 BGB
Leitsätze:

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Entschädigung für eine vollstreckte Sicherungsverwahrung, wenn sie bereits im Strafurteil angeordnet worden ist und die zur Zeit der Verurteilung vorgeschriebene Höchstdauer nicht überschritten ist, weil die Sicherungsverwahrung in einem solchen Fall nicht gegen Art. 5 Abs. 1 EMRK verstößt.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 09. März 2012 wird zurückgewiesen.

 

Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank