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Oberlandesgericht Hamm, I-11 U 100/12

Datum:
24.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-11 U 100/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1024.I11U100.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 5 O 101/11
 
Tenor:

Die Berufung des Klägers gegen das am 04.05.2012 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.

 

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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Der Kläger begehrt von der Beklagten aus dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherungspflichtverletzung Ersatz von Schäden, die am 22.07.2011 gegen 15.00 Uhr an seinem in der I-Allee in C geparkten Kraftfahrzeug durch einen von einer Platane abgebrochenen Ast verursacht worden sind, sowie Freistellung von ihm in diesem Zusammenhang vorgerichtlich entstandener Rechtsverfolgungskosten.

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