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Oberlandesgericht Hamm, II-12 UF 278/11

Datum:
21.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
12. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-12 UF 278/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0621.II12UF278.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 109 F 39/10
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird die Entscheidung über den Versorgungsausgleich in dem Beschluss des Amtsgerichts ‑ Familiengericht ‑ Dortmund vom 26.09.2011 wie folgt ergänzt:

 

Im Wege der internen Teilung wird vom Versicherungskonto des Antragstel­lers Nr. ############ bei der Deutschen Rentenversicherung X (weitere Beteiligte zu 2)) ein Anrecht in Höhe von weiteren 11,9963 knappschaftlichen Entgeltpunkten, bezogen auf den 31.01.2010, auf ein bei der Deutschen Renten­versicherung X einzurichtendes Versicherungskonto der Antragsgegnerin übertragen.

 

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben; außer­gerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Der Wert des Beschwerdeverfah­rens beträgt bis zu 2.500,00 €.

 
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