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Oberlandesgericht Hamm, III-3 RVs 56/12

Datum:
11.09.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
III-3 RVs 56/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0911.III3RVS56.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 Ns 9/12
Schlagworte:
Beweiswürdigung, Schweigen, Urteilsgründe
Normen:
§ 261 StPO
Leitsätze:

Wann lassen die Ausführungen in den Urteilsgründen besorgen, dass der Tatrichter unzulässigerweise aus dem Schweigen des Angeklagten für diesen nachteilige Schlüsse gezogen hat ?

 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die

Kosten der Revision, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

 
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