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Oberlandesgericht Hamm, 6 WF 13/12

Datum:
13.02.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 WF 13/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0213.6WF13.12.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Delbrück, 3 F 225/11
Nachinstanz:
Bundesgerichtshof, XII ZB 124/12
 
Tenor:

Die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 28.12.2011 gegen den Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Delbrück vom 24.11. / 28.11. 2011 wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Aufwendungen der Beteiligten werden nicht erstattet.

Der Antrag des Beteiligten zu 2) auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

 
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