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Oberlandesgericht Hamm, 6 U 55/12

Datum:
22.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 U 55/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1022.6U55.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 O 559/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.02.2012 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 12.362,61 Euro nebst Zinsen  in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.06.2010 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche in Zukunft für ihr Kassenmitglied X aus Anlass des Verkehrsunfalls vom 17.11.2009 in S entstehenden Kosten in Höhe einer Quote von 20 % zu ersetzen.

Die Beklagten werden weiter verurteilt, an die Klägerin 430,66 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit den 10.12.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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