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Oberlandesgericht Hamm, 5 Ws 14/12

Datum:
26.01.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 Ws 14/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0126.5WS14.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 21 KLs 35/09
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird aus den ausführlichen und in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des angefochtenen Beschlusses, die durch das Vorbringen der Beschwerdeführerin - insbesondere auch mit Schriftsatz ihres Verteidigers vom 23. Januar 2012 - nicht in Frage gestellt werden, auf deren Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) verworfen.

 
 

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