Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 3 Ws 313/12

Datum:
27.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
3. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 Ws 313/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1227.3WS313.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3 KLs 1/08 III Bew.
Normen:
JGG § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; JGG § 26 Abs. 3 Satz 2
 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die von dem Verurteilten erbrachten 120 Stunden gemeinnütziger Arbeit mit insgesamt drei Wochen auf die Jugendstrafe anzurechnen sind.

Es wird davon abgesehen, dem Verurteilten die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Seine Auslagen hat der Verurteilte selbst zu tragen.

 
12345678910111213141516171819
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank