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Oberlandesgericht Hamm, 28 U 80/12

Datum:
11.12.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
28. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
28 U 80/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1211.28U80.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 332/11
Schlagworte:
Autokauf; Kilometerabweichung; Tachostand; Laufleistung; arglistige Täuschung
Normen:
BGB § 433; BGB § 434; BGB § 123
Leitsätze:

1. Zu Rechtsfragen des Autokaufs

2. Zu den Voraussetzungen eines Rücktritts vom Kaufvertrag bei abweichender Laufleistung eines Gebrauchtwagens

 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 6. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
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