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Oberlandesgericht Hamm, 25 W 245/12

Datum:
23.10.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
25 W 245/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:1023.25W245.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 44 O 52/08
 
Tenor:

Die angefochtenen Beschlüsse werden dahingehend abgeändert, dass von dem Verfügungsbeklagten/Antragsteller aufgrund des Urteils des am 29.08.2011 verkündeten Urteils der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen 4.095,81 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.10.2011 an den Verfügungskläger/Antragsteller zu erstatten sind.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Verfügungsbeklagte.

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.051,95 € festgesetzt.

 
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