Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 24 U 148/10

Datum:
08.03.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
24. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 U 148/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0308.24U148.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 12 O 70/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 14.10.2010 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Das Versäumnis-Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 03.05.2010 wird mit der Maßgabe aufrecht erhalten, dass die Beklagte ver-urteilt wird, an den Kläger 21.449,06 € sowie vorgerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 1.196,43 € jeweils nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.03.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird das Versäumnis-Urteil aufgehoben und die Klage abge-wiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten ihrer Säumnis.

Die weiteren Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 84 % und der Kläger zu 16 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Beide Parteien dürfen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank