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Oberlandesgericht Hamm, 1 Vollz (Ws) 192/12

Datum:
24.05.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Strafsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 Vollz (Ws) 192/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0524.1VOLLZ.WS192.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 101 StVK 2940/11
 
Tenor:

Dem Betroffenen wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt H aus H2 bewilligt.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.Der Beschluss des Landgerichts Bielefeld vom 29. Februar 2012 wird aufgehoben.Die Sache wird zu neuer Prüfung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens – an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bielefeld zurückverwiesen.

Der Antrag auf Zurückverweisung an eine andere Strafvollstreckungskammer wird zurückgewiesen.

 
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