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Oberlandesgericht Hamm, 18 U 63/12

Datum:
11.06.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 U 63/12
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0611.18U63.12.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 2 O 533/11
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 16. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das am 16. März 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bochum ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.568,40 € festgesetzt.

 
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