Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 18 U 213/11

Datum:
10.07.2012
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
18. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 U 213/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2012:0710.18U213.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 026 O 56/11
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 26. Oktober 2011 verkündete Urteil der 6. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster – 026 O 56/11 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das vorbezeichnete Urteil des Landgerichts Münster ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 104.176,15 € (15.000,-- € für den Klageantrag zu 1., 5.000,-- € für den Klageantrag zu 2., 30.000,-- € für den Klageantrag zu 3. und 54.176,15 € für den Klageantrag zu 4.) festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank