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Oberlandesgericht Hamm, I-5 W 45/11

Datum:
30.06.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-5 W 45/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0630.I5W45.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 89/11
Schlagworte:
Wertfestsetzung für die Gebührenberechnung bei Klage auf Herausgabe eines Hausgrundstückes
Normen:
§ 41 GKG
Leitsätze:

Die Anwendung des § 41 Abs. 2 GKG ist bei einem Nutzungsverhältnis, welches zwischen dem Veräußerer und Erwerber eines Hausgrundstückes für die Übergangszeit besteht, zu verneinen.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Prozessbevollmächtigten der Beklagten vom 02.05.2011 gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen im Beschluss vom 19.04.2011 wird als unzulässig ver-worfen.

 
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