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Oberlandesgericht Hamm, I-4 U 16/11

Datum:
26.07.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
4. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-4 U 16/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0726.I4U16.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 12 O 116/10
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 11. Januar 2011 verkündete Urteil der III. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurück-gewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung von 110 % der zu vollstreckenden Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in dieser Höhe leistet.

 

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