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Oberlandesgericht Hamm, I-27 U 25/11

Datum:
12.07.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
27. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-27 U 25/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0712.I27U25.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 17 O 148/10
Schlagworte:
Fikus schuldet keinen Nutzungsersatz
Normen:
§§ 143 Abs. 1 S. 2 InsO, 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 292 Abs. 2, 987 Abs. 1, 2 BGB
Leitsätze:

Der Fiskus als Anfechtungsgegner schuldet für den Zeitraum ab Erhalt anfechtbar erlangter Steuern bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens keinen Nutzungsersatz. Der Fiskus hat nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung tatsächlich keine Nutzungen gezogen (§ 987 Abs. 1 BGB) und ihm kann auch nicht vorgeworfen werden, schuldhaft keine Nutzungen gezogen zu haben (§ 987 Abs. 2 BGB).

 
Tenor:

Auf die Berufung des beklagten Landes wird unter Zurückweisung der An-schlussberufung des Klägers das am 31.01.2011 verkündete Urteil der 17. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Der Kläger darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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