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Oberlandesgericht Hamm, I-25 W 162/11

Datum:
06.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
25. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-25 W 162/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0506.I25W162.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Essen, 12 O 292/10
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde wird der angefochtene Beschluss teilweise abgeändert:

Die auf Grund des Beschlusses des Landgerichts Essen vom 02.11.2010 von der Beklagten zu 3) an den Kläger zu erstatten-den Kosten werden anderweitig auf 492,48 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.11.2010 festgesetzt.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.

Der Beschwerdewert beträgt 332,- €.

 
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