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Oberlandesgericht Hamm, I-20 W 18/11

Datum:
03.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 W 18/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0803.I20W18.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 O 79/11
Schlagworte:
Privathaftpflichtversicherung, Ausübung eines Berufes
Leitsätze:

Die Tätigkeit eines Rentner als „Hausmeister“ in einer Tennishalle ist Ausübung eines Berufes i.S.d. Besonderen Bedingungen für die Privathaftpflichtversicherung, wenn diese Tätigkeit bereits seit zehn Jahren ausgeübt wird, der Versicherungsnehmer monatliche Abrechnungen über geleistete Arbeitsstunden erstellt und er bei der zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet worden ist. Auch die geringe Höhe des Verdienstes (hier: weniger als 100 EUR monatlich) lässt eine solche Tätigkeit nicht als Freizeit- oder Hobbytätigkeit erscheinen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

 
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