Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-20 U 167/10

Datum:
11.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
20. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-20 U 167/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0211.I20U167.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 1 O 84/07
Schlagworte:
Krankentagegeldversicherung
Normen:
§ 1 Abs. 3 MB/KT 1994
Leitsätze:

1.)

In einem Prozess auf Zahlung von Krankentagegeld ist es die Aufgabe des Gerichts, auf der Grundlage der von einem Sachverständigen ermittelten Befunde eigenständig zu bewerten, ob der Versicherte arbeitsunfähig im Sinne von § 1 Abs. 3 MB/KT 1994 war. Ob der Sachverständige in seiner Bewertung von einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit ausgeht, ist für das Gericht nicht entscheidend.

2.)

Ein Versicherungsvertreter im Außendienst ist nicht vollständig arbeitsunfähig im Sinne von § 1 Abs. 3 MB/KT, wenn er zwei bis drei Kundentermine pro Tag wahrnehmen kann sowie seine etwa halbstündige Bürotätigkeit ausüben kann.

 
Tenor:

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren gegen das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 08.10.2010 (1 O 84/07) wird zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank