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Oberlandesgericht Hamm, I-15 Wx 332/10

Datum:
15.09.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 Wx 332/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0915.I15WX332.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Detmold, 3 T 140/09
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die erste Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird zurückgewiesen. Sie hat dem Beteiligten zu 1) die im Beschwerdeverfahren entstandenen außerge-richtlichen Auslagen zu erstatten.

Eine Erstattung außergerichtlicher Auslagen findet für das Verfahren der weiteren Beschwerde nicht statt.

Der Geschäftswert wird auf 350.000 € festgesetzt.

 
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