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Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 360/10

Datum:
31.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
15. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
I-15 W 360/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0531.I15W360.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Warendorf, 6 VI 450/09
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Erbscheinsantrag der Beteiligten zu 1. vom 12.11.2009 wird zurückge-wiesen.

Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet in beiden Instanzen nicht statt.

Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 10.000,- € festgesetzt.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.

 
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