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Oberlandesgericht Hamm, II-8 WF 256/11

Datum:
14.11.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 256/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:1114.II8WF256.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Lüdinghausen, 13 F 240/09
Schlagworte:
Verfahrenskostenhilfe; Antrag auf Beiordnung eines neuen Anwalts
Normen:
§§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 121 ZPO, 48 Abs. 2 BRAO
Leitsätze:

Ist dem Antragsteller gem. § 121 ZPO ein Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet worden, kann die Beiordnung nur durch einen Antrag auf deren Aufhebung gem. § 48 Abs. 2 BRAO beendet werden. Hierfür bedarf es eines wichtigen Grundes, an dessen Vorliegen strenge Anforderungen zu stellen sind.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

 
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