Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, II-8 WF 127/11

Datum:
11.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 127/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0511.II8WF127.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Steinfurt, 20 F 460 / 10
Schlagworte:
Verfahrenswert; einseitige Erledigterklärung; Säumnisverfahren
Normen:
§§ 55, 59 FamGKG, 331 Abs. 1 ZPO
Leitsätze:

Der Verfahrenswert bei einer einseitigen Erledigterklärung im Säumnisverfahren bemisst sich unverändert nach dem Hauptsachewert.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank