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Oberlandesgericht Hamm, II-8 WF 122/11

Datum:
16.05.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 122/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0516.II8WF122.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Coesfeld, 12 F 29/11
Schlagworte:
Verfahrenskostenhilfe für den leiblichen Vater unabhängig von seiner Beteiligtenstellung; Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren
Normen:
§§ 7, 78 Abs. 2 FamFG
Leitsätze:

1. In Sonderfällen können auch weitere vom Gericht hinzugezogene Personen unabhängig von ihrer Beteiligtenstellung Verfahrenskostenhilfe erhalten.

2. Zur Anwaltsbeiordnung im Sorgerechtsverfahren gem. § 78 Abs. 2 FamFG.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Dem Antragsteller wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt D2 ratenfreie Verfahrenskostenhilfe bewilligt.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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