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Oberlandesgericht Hamm, II-8 WF 105/11

Datum:
13.04.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 WF 105/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0413.II8WF105.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Steinfurt, 10 F 57/11
Schlagworte:
Anspruch eines Ehegatten auf Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts
Normen:
§§ 242, 1353 BGB
Leitsätze:

Gem. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB kann die Rechtspflicht der Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft und zur Verantwortung füreinander dazu führen, dass ein Ehegatte verpflichtet sein kann, den vom anderen tatsächlich erzielten Schadensfreiheitsrabatt einer Kraftfahrzeugversicherung im Falle der Trennung auf den anderen rechtlich zu übertragen.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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