Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, II-8 UF 83/11

Datum:
03.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 UF 83/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0803.II8UF83.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Borken, 35 F 65/10
Schlagworte:
nachehelicher Unterhalt; Abänderung eines Vergleichs bei Änderung der Rechtslage
Normen:
§§ 239 FamFG, 313, 1570, 1578b BGB
Leitsätze:

1. Die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Rechtslage scheidet von vornherein aus, wenn die Beteiligten die Abänderung des Vergleichs ausgeschlossen haben, wobei sich dies mit Zweifel ausschließender Deutlichkeit aus der Vereinbarung selbst ergeben muss.

2. Dasselbe gilt auch dann, wenn die Beteiligten ganz bestimmte Abänderungsgründe übereinstimmend aufgenommen, im Übrigen jedoch die Nichtabänderbarkeit vereinbart haben.

 
Tenor:

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den am 15. Februar 2011 verkün-deten Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht - Borken wird zurückge-wiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Entscheidung ist sofort wirksam.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank