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Oberlandesgericht Hamm, II-8 UF 227/10

Datum:
28.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 UF 227/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0228.II8UF227.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Warendorf, 9F 134/10
Schlagworte:
Umgangsrecht
Normen:
§ 1684 BGB
Leitsätze:

Zum Umgangsrecht eines erziehungsungeeigneten Elternteils, dem es bisher trotz vielfacher begleiteter Umgangskontakte nicht gelungen ist, eine Beziehung zu seinem Kind aufzubauen.

 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der am 29. September 2010 ver-kündete Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Warendorf dahinge-hend teilweise abgeändert, dass der begleitete Umgang des Antragstellers mit dem Kind L2, geboren am 13.1.2007, monatlich ausgeübt werden kann. Im Übrigen verbleibt es bei den Regelungen des angefochtenen Beschlusses.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben; außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet. Hinsichtlich der Kosten der ersten Instanz verbleibt es bei der Kostenentscheidung des angefochtenen Beschlusses.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.

 
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