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Oberlandesgericht Hamm, II-8 UF 190/10

Datum:
25.07.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 UF 190/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0725.II8UF190.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Essen, 103 F 184/10
Schlagworte:
elterliche Sorge; Wechselmodell; Umgangsregelung
Normen:
§§ 1671, 1684 BGB
Leitsätze:

1. Gegen den Willen eines Elternteils kann nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Betreuungs-Wechselmodell nicht familiengerichtlich angeordnet werden.

2. Ein Umgangsrecht, das über den üblichen 14tägigen Umgang am Wochenende noch hinausgeht, wird dem Zweck einer Umgangsregelung voll gerecht, so dass eine Ausweitung nicht verlangt werden kann.

 
Tenor:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.

 
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