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Oberlandesgericht Hamm, II-8 UF 133/10

Datum:
17.01.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-8 UF 133/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0117.II8UF133.10.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Gronau, 13 F 16/10
Normen:
§§ 1666, 1684 BGB
Leitsätze:

Zum Umgangsrecht der Mutter eines vierjährigen Kindes, wenn dieses kurz nach der Geburt vom Jugendamt in Obhut genommen war und sich seit dem Alter von drei Monaten in einer Pflegefamilie befindet.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.

Der Antragstellerin wird ein Umgangsrecht mit der am 31.8.2006 geborenen W eingeräumt, und zwar für jeweils 1 bis 1 ½ Stunden an 6 Terminen im Jahr, die jeweils im Abstand von rund 2 Monaten in Begleitung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters des Jugendamtes Z1 oder einer von diesem beauftragten Person - wobei die genaue Ausgestaltung und der jeweilige konkrete Termin der Bestimmung des Jugendamtes vorbehalten bleibt - stattfinden sollen.

Gerichtskosten für das Verfahren erster Instanz sowie für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben, außergerichtliche Kosten beider Instanzen werden nicht erstattet.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,-- € festgesetzt.

 
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