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Oberlandesgericht Hamm, II-6 WF 84/09

Datum:
25.08.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-6 WF 84/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0825.II6WF84.09.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Dortmund, 108 F 2835/08 und 108 F 3539/08
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Dortmund vom 26.1.2009 unter Zurückweisung der weitergehen-den Beschwerde abgeändert.

In Abänderung der Festsetzung durch die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund vom 11.11.2008 sind der Beteiligten zu 1) aus der Landes-kasse weitere 541,45 € an Gebühren und Auslagen zu zahlen.

Der weitergehende Festsetzungsantrag wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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