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Oberlandesgericht Hamm, II-2 WF 146/11

Datum:
24.06.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-2 WF 146/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0624.II2WF146.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Bottrop, 21 F 81/11
 
Tenor:

Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 30.5.2011 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht - Bottrop vom 9.5.2011 , nach Übertragung der Entscheidung auf den Senat, abgeändert.

Der Antragstellerin wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin T aus R bewilligt, für ihren Auskunftsantrag und soweit sie beantragt,

den Antragsgegner zur Zahlung rückständigen Volljährigenunterhalts in Höhe von 885,00 € für die Zeit von August 2010 bis einschließlich April 2011 und von 115,00 € monatlich ab Mai 2011 zu verpflichten.

Die Gerichtsgebühr nach Nr. 1912 KV-FamGKG wird auf die Hälfte ermäßigt.

 
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