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Oberlandesgericht Hamm, II-1 UF 38/11

Datum:
28.07.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
1. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
II-1 UF 38/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0728.II1UF38.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Herford, 14 F 209/10
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Ausspruch zum Versorgungs¬ausgleich des am 6. Januar 2011 verkündeten Scheidungsverbund¬beschlusses teilweise abgeändert und zu Ziffer 2 Absatz 3 der Beschluss¬formel wie folgt neu gefasst:

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen zu Versicherungsnummer ########## zu Gunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,1057 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto der Antragstellerin zu Versicherungsnummer ########## bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nach einem Beschwerdewert von 1.000 € unter den verfahrensbeteiligten Eheleuten gegeneinander auf-gehoben.

Die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof wird zugelassen.

 
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