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Oberlandesgericht Hamm, 9 U 64/11

Datum:
06.09.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
9. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 U 64/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0906.9U64.11.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 320/10
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 24.03.2011 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 15.180,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.07.2010 sowie außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 899,40 € zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/5 und die Beklagten zu 4/5.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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