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Oberlandesgericht Hamm, 8 WF 27/11

Datum:
23.02.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
8. Senat für Familiensachen
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 WF 27/11
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:0223.8WF27.11.00
 
Vorinstanz:
Amtsgericht Coesfeld, 5 F 165 / 10
Schlagworte:
Umgangsrecht der Großeltern
Normen:
§§ 1685, 1626 Abs. 3 BGB
Leitsätze:

Ein zusätzlicher Umgang eines 4 1/2jährigen Kindes mit seinen Großeltern kann neben dem bereits ausreichend geregelten Umgang des Kindes mit seinem Vater im Einzelfall eine Überforderung darstellen. Insbesondere wenn den Großeltern im Rahmen des Umgangs des Kindesvaters Kontakte zu dem Kind ermöglicht werden, ist in einem solchen Fall ein eigenständiges Umgangsrecht der Großeltern nicht kindeswohldienlich.

 
Tenor:

Die sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

 
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