Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, 11 U 134/10

Datum:
07.10.2011
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
11. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 U 134/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2011:1007.11U134.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 3 O 4/08
 
Tenor:

1. Die Berufung der Kläger zu 1. - 3. gegen das am 17.02.2010 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird gemäß § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss auf ihre Kosten zurückgewiesen, da sie in der Sache keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ZPO) und die Rechtssache zudem weder grundsätzliche Bedeutung (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 ZPO) hat, noch die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Senats erfordert (§ 522 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ZPO).

2. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird für die Berufungen der Kläger zu 1. und 3. entsprechend ihrer in der Klageschrift vom 28.12.2007 gemachten Wertangabe auf jeweils bis 5.500,00 € und für die Berufung des Klägers zu 2. mit Rücksicht auf die geringere Höhe der von ihm mit dem Klageantrag zu 1. begehrten Geldentschädigung auf bis 4.750,00 € festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank