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Oberlandesgericht Hamm, I-6 U 56/10

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
6. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-6 U 56/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:1209.I6U56.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 2 O 101/09
 
Tenor:

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.02.2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin bleibt nachgelassen eine Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages ab-zuwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

 
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