Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberlandesgericht Hamm, I-5 U 38/10

Datum:
06.09.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
5. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-5 U 38/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0906.I5U38.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Münster, 2 O 15/10
Schlagworte:
Selbstwiderlegung des Verfügungsgrundes
Normen:
§§ 935, 940 ZPO
Leitsätze:

Der Verfügungskalender kann den grundsätzlich bestehenden Verfügungsgrund durch sein prozessuales Verhalten selbst widerlegen, z.B. durch Zuwarten in Kenntnis der eine Verfügung rechtfertigen Gründe; durch das Unterlassen das Hauptsacheverfahren zu betreiben und durch den Antrag die Berufungsfrist zu verlängern und nachfolgendem Ausschöpfen der gewährten Verlängerung.

 
Tenor:

Die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 02. Februar 2010 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank