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Oberlandesgericht Hamm, I-31 U 48/10

Datum:
14.06.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
31. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-31 U 48/10
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0614.I31U48.10.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, 1 O 485/08
 
Tenor:

Auf die Berufung der Beklagten wird unter Abweisung des Rechtsmittels im Übrigen das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 04.02.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

1.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.250,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.12.2008 Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung des Klägers (Nominalbetrag 25.000,00 Euro) an der W3 GmbH & Co. KG in H bei München sowie aus dem darauf be¬zogenen Treuhandvertrag des Klägers mit der W2 GmbH in München zu zahlen.

2.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte mit der Annahme der Übertragung der Rechte aus der Beteiligung des Klägers (Nominalbetrag 25.000,00 Euro) an der W3 GmbH & Co. KG sowie aus dem darauf bezogenen Treuhandvertrag des Klägers mit der W2s-GmbH in Verzug befindet.

3.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, jeden Schaden des Klä-gers aus dem Erwerb der Beteiligung (Nominalbetrag 25.000,00 Euro) an der W3 GmbH & Co. KG zu ersetzen, der ihm über die ausdrücklich klageweise geltend gemachten Forderungen hinaus noch entstehen wird, Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Beteiligung des Klägers (Nominalbe-trag 25.000,00 Euro) an der W3 GmbH & Co. KG sowie aus dem darauf be-zogenen Treuhandvertrag vom 15.09.2003.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 1/6 und die Beklagte 5/6.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus diesem Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht zuvor der Kläger Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betra-ges leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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