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Oberlandesgericht Hamm, I-2 U 242/09

Datum:
22.07.2010
Gericht:
Oberlandesgericht Hamm
Spruchkörper:
2. Zivilsenat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
I-2 U 242/09
ECLI:
ECLI:DE:OLGHAM:2010:0722.I2U242.09.00
 
Vorinstanz:
Landgericht Bielefeld, 6 O 26/09
 
Tenor:

Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers wird die Be-klagte unter teilweiser Abänderung des am 09.11.2009 verkündeten Urteils des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld verurteilt, an den Kläger 24.222,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz ab dem 14.10.08 Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges VW EOS 1,6 l FSI, Fahrzeug-Ident-Nr. ############# zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die gegen sie gerichtete Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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